Sie möchten Mitglied in der Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter im Justizvollzug e.V. werden?
Grundsätzlich kann gemäß § 3 Absatz 1 der Satzung Mitglied werden, wer eine Justizvollzugsanstalt oder eine andere selbstständige Justizvollzugeinrichtung leitet oder geleitet hat, eine andere leitende Position im Justizvollzug innehält oder bekleidet hat.
Die Bundesvereinigung besteht nicht, wie der Name auf den ersten Blick vermuten lässt, nur aus Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleitern.
Sie versteht sich als ein Zusammenschluss von Personen, die leitende Positionen im Justizvollzug ausüben, dafür bereits vorgesehen sind oder auch ausgeübt haben. Dies können leitende Positionen in einer Anstalt, wie z.B. Vollzugsleitungen, Dezernentinnen und Dezernenten, Abteilungsleitungen oder auch Vollzugsabteilungsleitungen des gehobenen oder höheren Dienstes sein.
Falls Sie Nachfragen haben, sprechen Sie bitte die Vertreterin oder den Vertreter Ihres Bundeslandes in der Bundesvereinigung an. Diese nehmen Ihren Aufnahmeantrag gern entgegen und leiten ihn an den Vorstand zur Prüfung und Entscheidung weiter.
Die Vereinssatzung der Bundesvereinigung können Sie hier einsehen.